15.06.-19.06.2025
Reitabzeichen - RA 5
Reitabzeichen - RA 4 , Pferdeführerschein Umgang
15.-19.06.2025, Prüfung: 19.06.2025
Uhrzeiten werden noch bekannt gegeben
***Wichtig wir müssen euch zu dem Kurs zulassen und vorher prüfen, ob ihr schon so weit seit. Es sind zwingend notwendig vorher Springstunden bei Danika Thomas zu buchen (Mittwoch abend, Samstag nachmittag oder nach Absprache) ***
Voraussetzung RA 5 für Reiter und Pferd:
1. Teilprüfung Dressur
Dressurreiteraufgabe in Anlehnung an Kl. E, (einzeln oder zu zweit). Hilfszügel gemäß § 70.B LPO sind zugelassen. Reiten ohne Bügel in allen Gangarten. Beurteilt werden Sitz und Einwirkung des Reiters.
2. Teilprüfung Springen
Leichter Sitz
Stilspringen Klasse E 3.
3. Stationsprüfungen:
Station 1)
Prüfungsgespräch in Bezug auf das/die eigene/n praktische Teilprüfung/en Reitlehre gem. den Anforderungen der Kl. E Station 2)
Kenntnisse zum Einstieg in den Turniersport
Kenntnisse des reiterlichen Verhaltens im Gelände, auf der Straße und in Feld und Wald. Station 3)
Kenntnisse zur Unfallverhütung Station 4)
Bodenarbeit: Vorführen auf der Dreiecksbahn Training mit Stangen (z.B. Halten über der Stange, vielseitiges Stangenkreuz, Stangenlabyrinth), systematische Desensibilisierung (Umweltreize)
***
Voraussetzung: Reitabzeichen 4
Mit dem Reitabzeichen 4 können Sie die Leistungsklasse 5 beantragen.
Voraussetzung für Reiter und Pferd:
1. Teilprüfung Dressur
Dressurreiterprüfung Klasse A gemäß Aufgabenheft, wobei einzeln oder zu zweit geritten wird; Hilfszügel sind nicht erlaubt.
2. Teilprüfung Springen
Überprüfung des Reitens im leichten Sitz Stilspringprüfung Klasse A* mit Standardanforderungen 3. Stationsprüfungen:
Station 1) Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teil- prüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse A, Skala der Ausbildung Station 2)
Fitness des Reiters - ( kein Praxistest, sondern theoretisches Wissen ) Station 3)
Grundausrüstung eines Reitpferdes
Prüfungsergebnis
Die Leistungen in den Stationsprüfungen sind mit "bestanden" oder "nicht bestanden" zu bewerten. Die Bewerber müssen zum Bestehen in den Teilprüfungen Dressur und Springen mind. die Durchschnittsnote 5,5 erreicht haben. Keine Einzelnote darf unter 5,0 sein. Bei den disziplinspezifischen Abzeichen muss in der ersten Teilprüfung mindestens eine Note von 6,0 und in der zweiten Teilprüfung mindestens eine Note von 5,0 erreicht werden.
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